![Stimmung auf Geburtstagsfete erheblich vermiest]()
Rastatt (mo) - Einen Verstoß gegen das Waffengesetz durch den Besitz einer verbotenen Waffe (Butterfly-Klappmesser) und Munition, Bedrohung in zwei Fällen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Polizisten) und Diebstahl ahndete das Amtsgericht mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 40 Euro, also 4 000 Euro.