![Brutaler Schläger muss 14 Monate in Haft]()
Rastatt (mo) - Wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls hat das Rastatter Schöffengericht einen 30-Jährigen aus Rastatt zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Ursprünglich lautete der Hauptanklagepunkt sogar noch Raub. Doch dieser Tatvorsatz war ihm nicht zweifelsfrei nachzuweisen.