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Unschuldsbeweis gelang nicht

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′Unschuldsbeweis gelang nicht′ Rastatt (mo) - Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde einem 60-Jährigen aus Rastatt ein Strafbefehl über 1 800 Euro zugestellt. Doch weil er sich unschuldig fühlte, erhob er dagegen Einspruch. Deshalb kam es im Rastatter Amtsgericht zur Hauptverhandlung. Doch der Unschuldsbeweis gelang ihm nach Ansicht sowohl des Staatsanwaltes als auch des Gerichts nicht.

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