![Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft]()
Rastatt/Baden-Baden (yd) - Ganz zum Schluss des gestrigen Verhandlungstags hat der Angeklagte im Prozess um den Brand des ehemaligen Gasthauses Zum Rappen (Rappenstraße 6) sein Schweigen dann doch noch gebrochen - wenn auch nur kurz. Er wisse nicht, wie das Feuer in seinem Zimmer ausbrechen konnte. Ein Löschversuch sei gescheitert, er habe dann das Gebäude verlassen und versucht, die neun Bewohner, die fest schliefen, zu wecken. Allerdings sei er dabei nicht sehr beherzt vorgegangen, gab der junge Mann mit leiser Stimme zu.